Bei einem WEG Objekt ist die Betreuung des gemeinschaftlichen Eigentums die Kernaufgabe des Verwalters. Die dafür erforderliche Erfahrung und Qualifikation sollte nicht unterschätzt werden.
Neben der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ist die Verwaltung des Sondereigentums zusätzlich möglich. Die Aufgabenbereiche werden dann durch die Miethausverwaltung, auch für einzelne Eigentümer erweitert.
Unsere Leistungen:
- Beratung in Fragen rund um das Gemeinschaftseigentum
- Vorbereitung und Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen
- Jährliche Abrechnung über die Einnahmen und Ausgaben
- Erstellung von jährlichen Wirtschaftsplänen
- Abschluss/Kündigung von Wartungs-/Lieferanten-/Dienstleistungsverträgen
- Überwachung des Zustands und Organisation von Instandhaltungsleistungen
- Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder und Abrechnung der Instandhaltungsrücklage
- Einleitung von Sofortmaßnahmen in Notfällen